Einsatzgebiete von BHKW
- kleine Mehrfamilienhäuser
- kleine Gewerbeobjekte
- Hallenbäder
- Krankenhäuser
- Altenheime
- Schulen mit Lehrschwimmbecken
- Verwaltungsgebäude
- Industriegebäude mit entsprechendem Prozesswärmebedarf
- Nahwärmenetze mit gestreuter Gebäudecharakteristik
- klimatisierte Objekte (Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung)
Vorteilhaft für den Betrieb von BHKW sind:
- möglichst gleichzeitiger Bedarf an Wärme
und Strom
- möglichst hohe Vollbenutzungsstunden
Novellierung des
KWK-Gesetzes beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am
6.6.2008 die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetzes (KWK-Gesetz)
beschlossen. Mit der Novellierung dieses Gesetzes soll im Rahmen des
integrierten Klima- und Energieprogrammes der Bundesregierung der
KWK-Anteil an der Stromerzeugung von derzeit rund zwölf auf 25
Prozent bis zum Jahr 2020 gesteigert werden. Dafür steht ein
jährliches Fördervolumen von 750 Millionen Euro zur Verfügung. Nach
dem derzeit gültigen KWK-Gesetz aus dem Jahre 2002 wird lediglich
der in das öffentliche Netz eingespeiste KWK-Strom gefördert. Mit
der Novellierung wird für ab dem 1.1.2009 in Betrieb genommene
KWK-Anlagen der gesamte erzeugte Strom - also auch der selbst
genutzte - gefördert.Betreiber neuer Blockheizkraftwerke (BHKW) mit
bis zu 50 kW elektrischer Leistung erhalten bei Inbetriebnahme ab
dem 1.1.2009 einen Bonus von 5,11 Cent/kWh. Für BHKW-Anlagen über 50
kW werden 2,1 Cent/kWh vergütet, wobei der anteilig bis 50 kW
erzeugte Strom mit 5,11 Cent/kWh vergütet wird.Damit wird der Sprung
bei BHKWs mit über 50 kW Leistung beseitigt, der dazu geführt hatte,
dass kaum noch BHKWs zwischen 50 und ca. 150 kW eingesetzt wurden.
Beträgt im bisherigen KWK-Gesetz der Bonus für BHKWs mit über 50 kW
elektrischer Leistung nur 2,1 Cent/kWh bei Netzrückspeisung, werden
in Zukunft für ein BHKW mit z.B. 70 kW elektrischer Leistung 4,25
Cent/kWh Bonus für den kompletten erzeugten Strom gezahlt. Die
Förderung ist auf 6 Jahre ab Inbetriebnahme und maximal 30.000
Betriebsstunden begrenzt.
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